Finanzierungsinstrument für den Katastrophenschutz
Das Programm zielt darauf ab, die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zum Schutz vor allem von Menschen, aber auch der Umwelt und von Vermögenswerten, einschließlich des kulturellen Erbes, im Falle von Naturkatastrophen und durch Menschen verursachten Katastrophen, bei Terroranschlägen und bei technologischen, radiologischen oder ökologischen Unfällen zu unterstützen und zu ergänzen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Katastrophenschutz zu erleichtern.
Dies kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen, Verhütung oder Minderung der Auswirkungen eines Notfalls, Erhöhung der Reaktionsbereitschaft der Gemeinschaft in Notfällen, einschließlich Maßnahmen zur Sensibilisierung der EU-BürgerInnen.
Folgende Maßnahmen in den Bereichen Prävention und Vorsorge kommen für eine finanzielle Unterstützung in Frage:
- Studien, Erhebungen, Entwicklung von Modellen und Szenarien mit dem Ziel den Austausch von Wissen, vorbildlichen Verfahren und Informationen zu erleichtern und Prävention, Vorsorge und wirksame Reaktion zu fördern;
- Schulungen, Übungen, Workshops, Austausch von Personal und Experten, Aufbau von Netzen, Demonstrationsprojekte und Technologietransfer mit dem Ziel, Prävention, Vorsorge und wirksame Reaktion zu fördern;
- Aufklärung, Schulung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und damit verbunden Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen mit dem Ziel, die Folgen von Notfällen für die EU-Bürger so gering wie möglich zu halten und den EU-Bürgern zu helfen, sich selbst wirksamer zu schützen;
- Aufrechterhaltung der Funktionen des Beobachtungs- und Informationszentrums des Verfahrens (MIC), um bei größeren Notfällen eine rasche Reaktion zu erleichtern;
- Informationstätigkeit zur Verbesserung der Außenwirkung der Reaktion der Gemeinschaft
- Beiträge zur Entwicklung von Detektions- und Frühwarnsystemen für Katastrophen, die das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten treffen könnten, um eine rasche Reaktion der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zu ermöglichen
- Einrichtung und Instandhaltung eines sicheren gemeinsamen Kommunikations- und Informationssystems für Notfälle (CECIS) und Instrumente, die eine wirksame Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen dem Beobachtungs- und Informationszentrum und den Kontaktstellen der Mitgliedstaaten sowie den anderen Teilnehmern im Rahmen des Verfahrens ermöglichen;
- Überwachungs-, Bewertungs- und Evaluierungstätigkeiten
- Auflage eines Programms zur Auswertung der Erfahrungen aus Einsätzen und Übungen im Rahmen des Verfahrens.
- Folgende Maßnahmen im Bereich der Reaktion im Rahmen des Verfahrens kommen für eine finanzielle Unterstützung durch das Instrument in Frage: Entsendung von Bewertungs- und Koordinierungsexperten mit entsprechender Ausrüstung, Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Zugang zu Ausrüstungs- und Transportmitteln, Ergänzung der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Transportmittel durch Finanzierung zusätzlicher Transportmittel, die erforderlich sind, um eine rasche Reaktion bei größeren Notfällen zu gewährleisten.
Anträge auf finanzielle Unterstützung können von natürlichen Personen und juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts gestellt werden.
Antragsfrist: 31.03.2010
Der Antrag ist an die folgende Adresse zu senden:
EUROPEAN COMMISSION
DG Environment / Civil protection prevention and preparedness unit (ENV.A.4)
CALL FOR PROPOSALS ‘PROJECTS ON PREVENTION AND PREPAREDNESS 2010’
BU-9 4/184
B - 1049 Brussels